Allgemeine Geschäfts Bedingungen:
PURE – Systems
EDV Dienstleistungs- und
Veranstaltungs GmbH
Franklinstreet 20/9/Objekt R1
1210 Wien
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON COMPUTERHARDWARE
Allgemeines
Unsere Vermietbedingungen gelten für alle auch zukünftigen Vereinbarungen
mit unseren Kunden und Geschäftspartnern.
Vermietungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Vermietbedingungen.
Abweichende Geschäfts-bedingungen unserer Kunden und Geschäftspartner,
die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich,
auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Sollten einzelne Klauseln unserer Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden,
so gelten die übrigen Bedingungen ftown. Anstelle der unwirksamen Regelungen
tritt eine gesetzlich mögliche, durch welche das erstrebte wirtschaftliche
Ziel weitgehend erreicht wird.
Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sind nur
gültig, wenn sie von uns bestätigt werden. Das gleiche gilt für
die Zusicherung von Eigenschaften.
Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz unserer Firma.
Gerichtsstand ist Wien.
Für die Rechtsbeziehungen der Partien gilt Österreichisches Recht
in Form des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Miethöhe
Die Miethöhe für die Überlassung von Geräten richtet sich
nach den jeweils gültigen Tagespreisen. Zu diesen Preisen kommt die gesetzliche
Mehrwertsteuer hinzu.
Die Transptown- und Verpackungskosten sind in den Preisen nicht enthalten. Kosten
für Hin- und Rücktransptown, für Auf- und Abbau sowie für
Betreuung der Geräte werden zu Lasten des Mieters gesondert berechnet.
Mietzeit
Die Mietzeit errechnet sich vom Tage, an dem die Geräte unser Lager verlassen
bzw. für den sie verbindlich bestellt sind, bis zum Zeitpunkt der Rücklieferung
an unser Lager, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
Soweit die Geräte vor 12.00 Uhr mittags ausgeliefert oder nach 12.00 Uhr
mittags zurückgeliefert werden, wird der volle Tagessatz berechnet. Mindestgebühr
pro Mietvorgang ist eine volle Tagesmiete.
Versandbereitschaft aus unserem Lager ist der Lieferung gleichzusetzen, wenn
auf Veranlassung des Mieters die Geräte später als vereinbart das
Lager verlassen.
Stornierungsgebühr/Sicherheitsleistung
Wird ein Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor dem uns aufgegebenen Auslieferungstermin
storniert, so wird eine Gebühr von 50% einer Tagesmiete berechnet.
Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine
Sicherheitsleistung in Höhe des Gerätewertes oder Vorkasse in Höhe
des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte und das mitgelieferte Zubehör
sorgfältig zu behandeln. Er hat sich bei Übergabe am Auslieferungsort
von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte
einschließlich Zubehör zu überzeugen. Macht er von diesem Recht
keinen Gebrauch, so erkennt er die ordnungsgemäße Lieferung an.
Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm angemieteten Geräte gegen alle
Risiken, für die er oder Dritte uns gegenüber einzustehen haben auf
eigenen Kosten zu versichern und zwar ab Versand oder Übernahme von unserem
Lager bis zur Rücklieferung an unser Lager.
Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden
oder den Verlust der Geräte unverzüglich anzuzeigen. Alle notwendigen
Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Beschädigtes, oder verlorenes
Zubehör, sowie aufgebrauchtes Verbrauchsmaterial und verloren-gegangene
Teile werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis berechnet. Alle während
der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters.
Eigene Reparatureingriffe des Mieters sind grundsätzlich untersagt.
Die vermieteten Geräte und das dazugehörende Zubehör dürfen
ohne unsere Zustimmung an Dritte weder vermietet noch überlassen, bzw.
verändert werden. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen
sie nur im Bundesgebiet verwendet und transptowniert werden. Bei Verwendung der
gemieteten Geräte im Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen
Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür Kosten und Risiko.
Dies gilt auch, wenn der Versand durch uns im Auftrag des Kunden erfolgt. Selbstabholer
oder Beauftragte Spediteure sind verpflichtet, die gelieferten Gegenstände
softown bei Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, die von ihm gemieteten Geräte und das
dazugehörende Zubehör zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich zu
melden.
Der Mieter stellt uns während der Mietzeit von allen Risiken aus dem Mietgut
- insbesondere Schäden Dritter durch etwaige Störungen oder den Ausfall
der gemieteten Geräte frei.
Haftung des Mieters/Gefahrentragung
Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der
vermieteten Geräte einschließlich Zubehör vom Tage der Übergabe
an bis zur Rückgabe am Auslieferungsort.
Für Nutzungsausfall, der uns dadurch entsteht, dass die Geräte nicht
in einwandfreiem Zustand zurückgeliefert werden, und für erforderliche
Instandsetzungskosten haftet der Mieter.
Der Mieter trägt die Transptowngefahr für den Hin- und Rücktransptown
der von ihm gemieteten Geräte. Dies gilt auch im Falle einer Zustellung
und/oder Abholung durch uns oder durch unsere Beauftragten.
Haftung des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, insbesondere
aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln verursacht wurde.
Das gleiche gilt, soweit bezüglich der Verletzung einer nicht vertragstragenden
Nebenpflicht nur leichte Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
Gewährleistung
Mit rügeloser Übernahme der vermieteten Geräte einschließlich
des Zubehörs werden diese als mangelfrei anerkannt.
Soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei Empfang ausdrücklich
gerügt wurden, ist der Mieter bei Störung oder Ausfall weder von der
Zahlung des Mietzinses befreit noch zu dessen Minderung berechtigt.
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug jeweils softown nach Erhalt der Rechnung
bar zu bezahlen. Bei längerer Mietzeit sind wir berechtigt, eine angemessene
Abschlagszahlung zu fordern.
Zahlungsverzug
Überschreitung der Zahlungstermine berechtigt uns zur Berechnung von Verzugszinsen.
Im Falle von Zahlungs-rückständen sind wir befugt, die vermieteten
Gegenstände jederzeit und ohne Rücksicht darauf wieder an uns zu nehmen,
wo sich die Geräte befinden. Der Mieter ist verpflichtet, an der Rücknahme
mitzuwirken, insbesondere den Zugang zu den Geräten zu ermöglichen
und sie herauszugeben.
Zahlungsweise
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Ausgeschlossen
sind Abzüge jeglicher Art. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen
Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen sind wir zu keiner
weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Bei Eintritt von
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, für noch folgende Lieferungen aus laufenden
Aufträgen Vorauszahlungen zu erheben.
Vertragsverletzung, Änderung der Firmenverhältnisse oder wesentliche
Verschlechterung der Vermögens-verhältnisse des Kunden berechtigt
uns, Rechnungen softown fällig zu stellen. Dies gilt insbesondere, wenn
erfüllungshalber angenommene Schecks oder Wechsel nicht bezahlt werden.
Ein Aufrechnungs- und Zurückbe-haltungsrecht steht unseren Kunden nicht
zu.
Eigentumsvorbehalt bei Verkauf von Geräten
Wir liefern grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt gemäß §
455 BGB. Alle von uns gelieferten und gefertigten Gegenstände und Materialien
bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung
zustehender Ansprüche sowie bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung
gegebener Wechsel und Schecks einschließlich der entstehenden Kosten unser
Eigentum.
Bei Veräußerung durch den Käufer gelten hieraus entstehende
Kaufgeldforderungen gegen andere Abnehmer bereits bei ihrer Entstehung in voller
Höhe mit allen Nebenrechten an uns abgetreten.
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